|
Wer wird gefördert?
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
- Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten
- Außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Hochschulen
- Gründerteams bis max. 3 Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.
Was wird gefördert?
- Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben im produzierenden Gewerbe.
- Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Wie wird gefördert?
- Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
- Promovierte Gründer/innen 2.500 Euro/Monat
- Absolventen mit Hochschul-Abschluss 2.000 Euro/Monat
- Studierende 800 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 100 Euro/Monat pro Kind
- Sachausgaben:
bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 17.000 Euro)
- Coaching:
5.000 Euro
- Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.
Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer leisten?
- Hochschule bzw. Forschungseinrichtung
- ist in ein Gründernetzwerk eingebunden.
- stellt dem Gründer/der Gründerin einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung und garantiert kostenfreie Nutzung der Infrastruktur.
- verwaltet Fördermittel
- Gründer/in
- erhält Coaching-Leistungen des Gründer-Netzwerks.
- besucht eintägiges Seminar „Gründerpersönlichkeit“.
- präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach 5 Monaten.
- legt Businessplan nach 10 Monaten vor.
- führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab.
Ist eine Unternehmensgründung während der Förderphase möglich?
- Ja, sie darf allerdings nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgt sein.
Wer stellt den Antrag?
- Staatliche Hochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
|
|