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Bewerbungsvoraussetzungen
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (zum Zeitpunkt des Förderbeginns). Die Abschlussprüfung darf i. d. R. nicht länger als 6 Monate zurückliegen (maßgeblich ist der letzte Tag der Bewerbungsfrist), oder aber der Antragsteller weist als Hochschulangehöriger eine ausreichende Bindung zur Hochschule nach (z. B. einschlägige Assistententätigkeit). Ein bloßes Promotions- oder Zweitstudium ohne thematischen Bezug zur Unternehmensgründung reicht nicht aus.
- Verfolgung einer innovativen Idee aus dem Produktions- und Dienstleistungsbereich mit deutlich erkennbarem Marktvolumen, wobei das künftige Berufsfeld nicht zum Sektor der traditionell Selbständigen (z. B. Zahnarzt, Architekt o. ä.) zählen darf. Reine Dienstleistungsunternehmen werden nur bei eindeutig innovativem Charakter der Geschäftsidee gefördert (insbesondere keine Förderung konventioneller Unternehmensberatung).
- Vorlage eines detaillierten, aussichtsreichen und mit Meilensteinen versehenen Geschäftsplans (maximal 10 Textseiten zzgl. Finanzplanung), der insbesondere folgende Angaben enthalten muss:
- Stand der Vorarbeiten für das innovative Produkt / die Dienstleistung
- Kundennutzen und Alleinstellung | - Schutzrechts-Situation
- Marktanalyse und Markteintrittsstrategie | - Risikoanalyse
- Finanzierungskonzept mit 3-Jahres-Planung incl. nachvollziehbarer, ausreichend detaillierter Umsatzplanung (bitte Formblätter benutzen)
- Nachweis eines oder mehrerer qualifizierter Gründungs-Coaches nach eigener Wahl (vgl. Merkblatt „Gründungs-Coach“).
- Benennung eines oder mehrerer fachlich einschlägiger Hochschullehrer als Fachbetreuer der Hochschule (einer davon als Betreuer der Halbtagesstelle).
- Angabe der für die Hochschule (Hochschullehrer bzw. Fachbereich) im Rahmen der FLÜGGE-Stelle zu leistenden Tätigkeiten sowie Darlegung des zusätzlichen Nutzens, der für die Hochschule aus der hochschulnahen Gründung entsteht, im Unterstützungsschreiben des Hochschullehrers.
- Bei Nutzung von Einrichtungen der Hochschule (bzw. der Bayer. Staatssammlungen) Vorlage einer Nutzungsvereinbarung, aus der sich ergibt:
a) Klärung von IP-Fragen (bei Erfindungen: Arbeitnehmer- oder freie Erfindung, bei urheberrechtlich geschützten Werken wie Software: Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte; ggfs. angestrebte Vereinbarung mit der Hochschule)
b) Klärung von Leistung und Gegenleistung bei Inanspruchnahme von Räumen und anderen Ressourcen der Hochschule (anfänglich kann die Nutzung kostenfrei erfolgen; ab sechs Monaten muss der Unternehmensgründer ein angemessenes Entgelt entrichten) sowie Klärung von Veröffentlichungsrechten.
- Kein laufendes Habilitationsverfahren vor Ablauf der Fördermaßnahme.
- Keine weitere Stelle während des Förderzeitraumes (hiervon ausgenommen: Anstellung beim eigenen Unternehmen, etwa als Geschäftsführer oder Vorstand).
- Keine Parallelförderung der Personalkosten des Antragstellers durch eine anderweitige private oder öffentliche Förderung (z. B. BayTOU, EXIST-Gründerstipendium).
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