FLÜGGE-Programm:
Bayerisches Förderprogramm des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Erleichterung des Überganges in eine Gründerexistenz.

In der Erwartung, dass zusätzliche Arbeitsplätze in Bayern vor allem durch neue Unternehmen mit hochinnovativen Produkten und Dienstleistungen geschaffen werden, unterstützt die Bayerische Staatsregierung durch unterschiedliche und aufeinander bezogene Programme, zu denen auch das Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) gehört, die Gründung neuer Unternehmen.

Die Gesamtkonzeption des FLÜGGE-Programms ist dabei auf die Frühphase (Seed- bis Startup-Phase) einer Unternehmensgründung zugeschnitten, wobei die Gründung des Unternehmens i. d. R. während der Teilnahme am FLÜGGE-Programm erfolgen sollte.

Vor allem junge Hochschulabsolventen/innen sowie Hochschulmitarbeiter/innen sollen im Rahmen des Programms die Möglichkeit erhalten, parallel zur Konzeptionsphase ihrer Unternehmensgründung für die Dauer von bis zu zwei Jahren als Halbtagskräfte an einer Universität bzw. Fachhochschule zu arbeiten und dadurch ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Förderung erfolgt in Höhe der Vergütung einer im öffentlichen Dienst tätigen Halbtagskraft mit einem Abschluss an einer Universität bzw. Fachhochschule (TV-L E 13 [Ü] / 2 bzw. E 10 / 2). Die an der Hochschule ausgeübte Tätigkeit soll dabei in fachlicher Nähe zur Geschäftsidee stehen oder zum Aufbau und zur Festigung einer Gründerkultur an der Hochschule beitragen.

Die Förderung dient grundsätzlich der Gründung neuer Unternehmen; eine Förderung bereits bestehender Unternehmen kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn der Entwicklungsprozess bereits so weit vorangeschritten ist, dass die Förderung im Rahmen des FLÜGGE-Programms keinen wesentlichen Erfolgsfaktor darstellt.

Bewerber können Teams oder Einzelpersonen sein. Im Rahmen von Gründerteams können maximal drei Unternehmensgründer gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Geförderten über unterschiedliche Fachkompetenzen (i. d. R. unterschiedliche Ausbildungen) verfügen, die sich gegenseitig ergänzen (z. B. Physik, Betriebswirtschaft), oder aber im Unternehmen unterschiedliche Aufgaben übernehmen (z. B. Entwicklung/Produktion, Marketing/Vertrieb). Bei Gründungen im Team müssen Bewerber ferner über maßgeblichen Einfluss im Unternehmen verfügen und dürfen im Verhältnis zu Mitgründern nicht von nachgeordneter Bedeutung sein.

Anträge sind über die Technologietransferstelle der Hochschule bzw., soweit nicht vorhanden, über die Hochschulleitung an den Projektträger FLÜGGE (Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München, Kontaktstelle für Forschungs- und Technologietransfer, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München) zu richten. Das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst entscheidet auf der Grundlage einer Empfehlung eines zentralen Gutachterausschusses, bestehend aus Unternehmern, Unternehmensberatern, Wirtschaftsjunioren und -senioren, Patent-, Steuer- und Finanzexperten sowie Hochschullehrern. Es besteht die Möglichkeit einer persönlichen Vorstellung vor dem Gutachterausschuss (9.4.2008). Im Antrag ist anzugeben, ob die Absicht besteht, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.

Die aktuelle Bewerbungsfrist endet am 29. Februar 2008 (Eingang der Antragsunterlagen)!

Für Interessenten stehen weitere Informationen unter www.fluegge-bayern.de zur Verfügung. Gerne können sie sich aber auch an den dafür zuständigen Ansprechpartner bei GROW, Herrn Andreas Bloch (Tel.: 0991/3615-329; andreas.bloch@fh-deggendorf.de) wenden.