eGbR: eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts – Einführung ab 01.01.2024

Der Bundestag hat ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) beschlossen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die GbR, die um ein Gesellschaftsregister ergänzt wird. Dadurch erhält die Gesellschaft bürgerlichen Rechts einen neuen Namen „eGbR“.

„eGbR“ steht für eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Zur üblichen GbR kommt hier eine Eintragung ins Gesellschaftsregister dazu.

 

Für wen ist die Neuerung relevant?

Die neue Eintragung betrifft nicht nur neu zu gründende Personengesellschaften, sondern auch bereits bestehende Unternehmen. GbRs mit Grundstücksbesitz, welche die ein Grundstück erwerben möchten, oder anderen registrierten Rechten, sind verpflichtet sich in das Gesellschaftsregister eintragen zu lassen.

Wie erfolgt die Eintragung ins Gesellschaftsregister?

Für die Eintragung ist ein Notar vonnöten und erfolgt im zuständigen Amtsgericht des Vertragssitzes der Gesellschaft. Im Normalfall kommen hier Kosten auf das Unternehmen zu.

Im Gesellschaftsregister werden folgende Mindestangaben eingetragen:

  • Name der Gesellschaft
  • Vertragssitz
  • Anschrift
  • Angaben zu den Gesellschaftern
  • Vertretungsbefugnisse nach außen

Die eingetragenen Daten können ähnlich wie im Handelsregister von jedem eingesehen werden.

Wann tritt das MoPeG in Kraft?

Das neue Gesetz tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Es wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, bis die Eintragung vollzogen ist. Unternehmen sollten ggf. dieses Jahr noch wichtige Geschäfte abwickeln, oder die Umstellungsphase mit einplanen.

 

 

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